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Info zur Lebensmittelkennzeichnung

Zur Angabe des Zuckergehalts sind feste Begriffe vorgesehen, die angegeben werden müssen. Diese können Sie der folgenden Tabelle entnehmen:

Begriffe Verwendungsbedingungen
naturherb Wenn der Zuckergehalt unter 3g/l liegt; diese Angaben dürfen nur für Erzeugnisse verwendet werden, denen nach der zweiten Gärung kein Zucker zugesetzt wurde.
extra herb Wenn der Zuckergehalt zwischen 0 und 6 g/l liegt.
herb Wenn der Zuckergehalt unter 12 g/l liegt.
extra trocken Wenn der Zuckergehalt zwischen 12 und 17 g/l liegt.
trocken Wenn der Zuckergehalt zwischen 17 und 32 g/l liegt.
halbtrocken Wenn der Zuckergehalt zwischen 32 und 50 g/l liegt.
mild Wenn der Zuckergehalt über 50 g/l liegt.
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