Info zur Lebensmittelkennzeichnung
Zur Angabe des Zuckergehalts sind feste Begriffe vorgesehen, die angegeben werden müssen. Diese können Sie der folgenden Tabelle entnehmen:
| Begriffe | Verwendungsbedingungen |
| naturherb | Wenn der Zuckergehalt unter 3g/l liegt; diese Angaben dürfen nur für Erzeugnisse verwendet werden, denen nach der zweiten Gärung kein Zucker zugesetzt wurde. |
| extra herb | Wenn der Zuckergehalt zwischen 0 und 6 g/l liegt. |
| herb | Wenn der Zuckergehalt unter 12 g/l liegt. |
| extra trocken | Wenn der Zuckergehalt zwischen 12 und 17 g/l liegt. |
| trocken | Wenn der Zuckergehalt zwischen 17 und 32 g/l liegt. |
| halbtrocken | Wenn der Zuckergehalt zwischen 32 und 50 g/l liegt. |
| mild | Wenn der Zuckergehalt über 50 g/l liegt. |
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